Internetrecht – was angehende Webmaster wissen sollten

17. Juni 2010 von admin

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sollte jedem Webseitenbetreiber klar sein. Mit dem Siegeszug des Internets wurde auch das Onlinerecht sehr komplex, ganze Kanzleien haben sich bereits auf diesen Bereich spezialisiert. Deshalb möchte ich heute ein paar grundlegende Hinweise geben, die man als Besitzer einer Homepage berücksichtigen sollte.

1. Impressumspflicht

Eine Anbieterkennzeichnung ist bei jeder geschäftlichen Online Veröffentlichung Pflicht, es sei denn, das Angebot dient ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken. Dies gilt zum Beispiel, wenn man die Inhalte mit einem Passwort schützt und dieses nur an Familienmitglieder und Freunde weitergibt. Bei privaten Webseiten ist die Rechtslage nicht eindeutig geklärt, deshalb sollte man nie auf ein Impressum verzichten. Die Informationen müssen “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” (TMG §5) sein. Im Klartext bedeutet das: platziere einen leicht zu findenden Link mit dem Text “Impressum” oder “Kontakt” auf deiner Startseite.
Doch was muss da eigentlich genau drin stehen? Auch hier gibt es spezielle Vorgaben. Handelt es sich beim Betreiber um eine natürliche Person, so muss sie Anschrift, Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer vollständig und korrekt ausweisen. Bei juristischen Personen und Gesellschaften kommen der Firmenname, die Adresse der Hauptniederlassung, sowie (wenn vorhanden) Umsatzsteueridentifikationsnummer und Wirtschafsidentifikationsnummer hinzu.
 

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© Rainer Sturm / www.pixelio.de

 
2. Bilder aus dem Internet

Eine weiterer Punkt, den nicht nur Blogger unbedingt beachten sollten. Fotos und Bilder darf man nur auf seiner eigenen Webpräsenz veröffentlichen, wenn man das Nutzungsrecht dazu hat. Entweder man verwendet eigene Fotos oder man greift auf das Angebot zahlreicher Webseiten zurück, die Bilder mit Nutzungsrechten zur Verfügung stellen.
Allerdings gibt es auch bei diesen fast immer individuelle Vorgaben, am häufigsten die Urhebernennung am Bild oder im Impressum, die Pflicht zur Verlinkung und spezielle Bearbeitungs-, Verwendungs- und Weitergaberechte. Kostenlose Bilder mit bestimmten Nutzungsrechten kann man zum Beispiel bei Flickr oder Google Bilder mit Hilfe der erweiterten Suche finden. Oder man stöbert in den zahlreichen kostenlosen Bildarchiven.
Darüber hinaus gibt es außerdem die Anbieter kostenpflichtiger Stockphotographie, sie bieten die Vorteile, dass sie im Zweifelsfall die rechtlichen Konsequenzen übernehmen und ein größeres Archiv an professionellen Bildern anbieten. Die bekanntesten Vertreter in diesem Bereich sind IStockPhoto und Fotolia.
 
3. Datenschutzerklärung

Die sogenannte Privacy Policy gerät oft in Vergessenheit, sollte aber vor allem auch bei Shopbetreibern nicht fehlen. Fast jede kommerzielle Website hat die Pflicht zur Aufklärung und Transparenz. Im Teledienstdatenschutzgesetz ist geregelt, dass der User auf die “Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten” hingewiesen werden muss. Außerdem muss der Nutzer bei Verarbeitung und Übertragung seiner Daten explizit zustimmen, zum Beispiel bei der Weitergabe zu Werbezwecken. Weiterhin muss auf das Recht zur Auskunft über die gespeicherten Daten hingewiesen werden. Auch die IP-Adresse zählt dazu, weshalb das Verwenden von Google Analytics einen entsprechenden Hinweis erfordert.

Weitere Informationen:

Rechtliche Informationen zu Bildern auf der Firmenwebseite
Muster einer Datenschutzerklärung
Leitfaden zur Impressumspflicht
Was tun bei einer Abmahnung

http://www.law-blog.de/203/datenschutzerklaerung-webseite/



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