Umsatzsteuer im Affiliate Marketing

Es ist eine häufig diskutierte Frage in Foren und Blogs: Müssen Affiliates Umsatzsteuer abführen oder nicht?
Die Umsatzsteuer ist neben der Einkommens- und Gewerbesteuer die dritte wichtige Steuer für selbständige Affiliates. Dem Verbraucher ist die Steuer auch als Mehrwertsteuer bekannt.

Sie verursacht zwar die meiste Arbeit, belastet allerdings nicht finanziell, denn für Unternehmer ist sie ein neutraler Posten. Sie wird solange weitergereicht, bis sie schließlich beim Endkunden ankommt. Streng genommen lässt sich also bei Anschaffungen, die für das eigene Gewerbe bestimmt sind, als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer gegenüber z.B. den Kleinunternehmern etwas sparen, da man eben nicht als Endverbraucher auftritt und nur die Nettopreise zahlt.
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Umsatzsteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Gewerbetreibende, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Diese besagt, dass Kleinunternehmer auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten können. Sie stellen Ihren Kunden also eine Nettorechnung beziehungsweise erhalten von den Affiliate Netzwerken Nettoauszahlungen ohne Umsatzsteuer.
Der Vorteil: Sie müssen sich mit weniger Bürokratie herumschlagen, denn Kleinunternehmer geben lediglich einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung ab, die zudem fast leer ist. Der Aufwand ist also minimal.
Der Nachteil jedoch ist, dass Sie bei Ihren Ausgaben keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Während umsatzsteuerpflichtige Unternehmer also von den meisten Ausgaben 19% vom Finanzamt zurück erhalten, zahlen Kleinunternehmer, die sich von der Umsatzsteuer haben befreien lassen, den vollen Bruttobetrag (wie jeder Endverbraucher). Die Befreiung lohnt sich also bestenfalls dann, wenn Sie im Rahmen Ihrer Selbständigkeit kaum Ausgaben haben.
Die Kleinunternehmerregelung kann nur angewendet werden, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Diese Kriterien werden jedes Jahr aufs Neue geprüft.
Warum gleich Umsatzsteuer ausweisen?
Wir empfehlen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und sofort Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Ein späterer Wechsel kann nervenaufreibend und aufwendig sein. Wer sich vor der Bürokratie scheut, kann zunächst die Kleinunternehmerregelung geltend machen, sollte dann aber darauf achten, möglichst nicht erst zum Ende eines Jahres umssatzsteuerpflichtig zu werden. In dem Fall muss für das gesamte Jahr Umsatzsteuer nachgezahlt werden, auch wenn diese gar nicht eingenommen wurde!
Die Zahlung der Umsatzsteuer kann von Kunden und Affiliate Netzwerken nachträglich eingefordert werden, doch erfahrungsgemäß erfordert es gute Kontakte und noch stärkere Nerven bis alle Netzwerke einlenken. Dem Finanzamt ist es egal, ob Sie die Umsatzsteuer jemals einnehmen. Sie müssen sie in jedem Fall abführen.
Umsatzsteuerpflichtige Gründer müssen übrigens zunächst monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen und die Umsatzsteuer abführen.
Nach dem zweiten Geschäftsjahr wird die Situation neu bewertet. In Abhängigkeit von der Höhe der jährlichen Umsatzsteuerschuld müssen die Voranmeldungen nur noch vierteljährlich oder weiterhin monatlich eingereicht werden. Jedoch können auch hier einige Erleichterungen die Bürokratie vereinfachen. Zunächst wird die Umsatzsteuervoranmeldung bequem über das Internet (elsteronline.de) erledigt, was ja besonders für Affiliates keine Umstellung bedeutet. Weiterhin kann auch eine Dauerfristverlängerung beantragt werden, die zwar nicht das jeweilige Intervall der Umsatzsteuervoranmeldung verändert, aber einen Monat Aufschub bei der Zahlung der vereinnahmten Umsatzsteuer gewährt, wodurch man ja an Flexibilität gewinnt.
Unsere Tipps für angehende Affiliates:
Wer es Ernst meint und nicht nur ein bisschen experimentieren möchte, sollte sich von Beginn an für die Umsatzbesteuerung entscheiden.
Das sind die Vorteile:

Übrigens: Keyword Advertising über Google Adwords stellt für Affiliates eine typische Ausgabe dar. Bei Google als Geschäftspartner im Ausland greift jedoch das Reverse-Charge-System der EU. Das heißt, dass auf den Google Adwords Rechnungen keine Umsatzsteuer aufgeführt wird, was aber keinesfalls bedeutet, dass man hier nicht trotzdem bürokratisch tätig werden muss. Wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es nicht für jeden Fall spezielle Regelungen geben würde. Im konkreten Fall von Adwords bedeutet das, dass man selbstständig den deutschen Umsatzsteuersatz auf die Rechnung draufschlägt und entsprechend in der Voranmeldung an das Finanzamt abführt, wobei im gleichen Moment dieser Betrag als abziebarer Vorsteuerbetrag geltend gemacht wird und somit wieder neutralisiert wird. Es bleibt also dabei, dass keine Nachteile auf der Einnahme-Seite entstehen.
Ganz wichtig: Für Kleinunternehmer gilt diese Neutralität auf der Einnahme-Seite nicht! Auch wenn auf den Rechnungen von Google keine Umsatzsteuer aufgeschlagen wird und man vorerst nichts zahlt, heißt das nicht das mit Bezahlung der Rechnung alls erledigt ist. Der Hinweis auf das Reverse-Charge Verfahren besagt nämlich, dass man sich um steuerliche Belange selbst zu kümmern hat. In der Jahresumsatzsteuererklärung, die auch jeder Kleinunternehmer anzufertigen hat, ist anhand dieser Ausgaben die Umsatzsteuer von 19% an das Finanzamt abzuführen OHNE, dass man sich das Geld vom Finanzamt zurückholen kann. Da vermutlich für jeden Affiliate die Chance sehr groß ist in seinem unternehmerischen Wirken nicht in unerheblichen Maße Ausgaben über Google Adwords zu erzielen, ist ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung dringend zu empfehlen.
Und damit nicht genug: Mit Google ist man dann schon den internationalen Partnern aus der EU angelangt von denen man als Affiliate sicherlich auch mehrere haben könnte. Damit kommt man um die zusammenfassende Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wahrscheinlich nicht herum. Hier werden die Leistungen (auch Dienstleistungen), die man für andere Unternehmen im EU-Gemeinschaftsgebiet erbringt, erfasst. Es geht also um die Einnahmen, welche man sich logischerweise verdient, indem man Werbeleistungen für die Geschäftspartner erbringt. Google Adwords ebenfalls mit Sitz in Irland wäre da sicherlich der wahrscheinlichste Fall, aber auch Povisionen von Partnerprogrammen mit Sitz im Ausland sind nicht untypisch. Die Leistungen werden zusammen mit den Umsatzsteueridentifikationsnummern der jeweiligen Unternehmen erfasst und je nach Meldezeitraum (Monat/Quartal) an das BZSt übermittelt. Glücklicherweise wird auch diese bürokratische Hürde online abgewickelt (elsteronline.de). Man sollte sich aber sobald Geschäftsbeziehungen über die Landesgrenzen hinaus aufgenommen werden eine USt-IdNr. zulegen.

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Fabian
Fabian
vor 13 Jahren

Wie aufwendig es ist, monatlich die UST selbst zu verbuchen, hätte mich noch interessiert. Ich habe das jetzt einfach der Steuerberatung übergeben. Kost natürlich was, aber dann bin ich auf der sicheren Seite. 😉 Wie machst du das?
Thx + Gruß, Fabian

krischi
krischi
vor 13 Jahren
Antwort an  Fabian

Der Aufwand für die USt Voranmeldung hält sich in Grenzen. Irgendwann muss die Steuer ohnehin erfasst werden, warum also nicht gleich häppchenweise entweder monatlich oder quartalsweise (hängt vom jährlichen USt-Volumen ab). Mit dem Steuerberater ist man natürlich immer gut beraten. Ich persönlich finde aber, die Voranmeldung gehört zu den eher selten anzutreffenden einfacheren Steuerangelegenheiten. Im einfachsten Falle werden ja nur Einnahmen und eingenommene USt sowie Ausgaben und gezahlte USt gegenüber gestellt, da füllt man im entsprechenden Onlineformular also nur einige wenige Felder aus, der Rest berechnet sich automatisch und am Ende erfährt man, wie viel USt man an das Finanzamt abführen darf 😉 Oftmals kann das auch schon die Steuersoftware regeln. Einfach alles genauso wie zur jährlichen Steuererklärung verbuchen, nur dass schon für das laufende Jahr erfasst wird. Ein Klick zum entsprechenden Termin schickt dann automatisch die Voranmeldung ans Finanzamt. Aber wie bereits im Artikel erwähnt, hat man online schnell mal internationale Geschäftspartner. Das verkompliziert die ganze Sache natürlich (da muss man schon mehr überlegen in welche Formularfelder was einzutragen ist) und die angesprochene Zusammenfassende Mitteilung wird dann ggf. aufch relevant. Aber auch hier ist der Aufwand überschaubar.

Stephan
Stephan
vor 12 Jahren

Gute Zusammenfassung! Ich habe da allerdings noch Fragen.
Also ich bin Kleinunternehmer und beziehe ALG II.
Da mir jeden Monat alles verrechnet wird vom JobCenter und ich dadurch sozusagen weniger verdiene frage ich mich wie es wäre, wenn ich die UST selbst verbuche.
Als Affiliate Marketer bekäme ich ja dann 19% mehr Geld, die ich wiederum selbst versteuern müsste.
Also mein Ziel ist die Selbstständigkeit ohne Hartz IV. Nur muss ich da erst einmal rauskommen. Sollte ich abwarten bis ich soviel verdiene, dass ich das JobCenter nicht mehr brauche?
Hast Du vielleicht sonst noch irgendwelche Tipps für mich?
Ich freue mich auf Antworten.

Patrick
Patrick
vor 12 Jahren

Hallo Stephan,
die Umsatzsteuer bringt Dir nur Vorteile, wenn Du viele Ausgaben hast. Da kannst Du dann die Vorsteuer abziehen, die Du sonst zu viel bezahlst. Bei den Einnahmen reichst Du die 19% nur ans Finanzamt weiter.
Wie Du als Affiliate erfolgreicher wirst, kannst Du übrigens in unserem eBook nachlesen: http://www.projecter.de/affiliate-ebook
VIele Grüße
Patrick

Flo
Flo
vor 5 Jahren

Hallo zusammen,
Vielen Dank für den tollen Artikel. Ich hätte allerdings noch eine allgemeinere Frage. Wenn ich meinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland habe, dann würde ich die Ust. für Affiliate Einkünfte nicht in D. Zahlen oder? Ich wohne in Spanien und habe einen deutschen Affiliate Kunden. Soweit ich es verstehe ist die Steuerpflicht dort wo der Leistungsort (also Spanien) ist… Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen 🙂 vielen Dank

Christoph Braunreuther
Christoph Braunreuther
vor 3 Jahren

Hallo,
danke für den tollen Artikel, der mit bereits sehr weiterhilft. Ich habe allerdings noch eine Frage. Ich habe 2019 mit dem Affiliate Marketing begonnen und mich für die Kleinunternehmerregelung entschieden. Dieses Jahr werde ich wohl die 17.500 bzw. es sind ja mittlerweile 22.000 Euro überschreiten, d.h. dass ich aber 2022 nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung falle und Umsatzsteuer abführen muss. Also sollte ich ab 2022 bei den Affiliate Netzwerken die Regelung ändern.
Habe ich das so richtig verstanden?
Danke