Markenanmeldung bei Google
Bei Google auf fremde Marken zu bieten ist bisher nicht eindeutig geklärt, ob es erlaubt ist oder auch nicht. Für den Markeninhaber selbst keine angenehme Sache, wenn Mitbewerber Anzeigen auf die eigene Marke schalten. Um gar nicht erst in die Situation zu kommen sich über diese Wettbewerber zu ärgern, gibt es einen einfachen und effektiven Weg das zu vermeiden: Die Marke bei Google Adwords anmelden.
Der Weg dahin ist das Formular für Markenbeschwerden von Google. Der Name lässt zwar vermuten, dass man sich hier nur beschweren kann, man kann mit diesem Formular aber auch seine Marke schützen lassen und alle Mitbewerber ausschließen (zum Formular).
Um eine Marke anzumelden braucht man eine eingetragene Marke bei Deutschen Marken und Patentamt (DPMA) oder beim OHIM (das europäische Marken- und Patentamt). Es wird eine Wortmarke benötigt um diese bei Google anzumelden. Eine Bildmarke oder Wort-/Bildmarke reicht für eine Markenanmeldung bei Google in Deutschland nicht aus. Links zur Markenrecherche: DPMA & OHIM
Tipps zum Ausfüllen des Formulars:
- Beschwerdeführer muss mit dem Markeninhaber übereinstimmen.
- Eigene Google Adwords-Kundennummer eintragen, damit die eigenen Anzeigen weiterhin geschaltet werden.
- Marke eintragen: Name, Land und die Option Wortmarke eingeben. Auch wenn es andere Optionen gibt, wie Wortbildmarke und Bildmarke, kann in Deutschland nur mit einer Wortmarke eine Marke geschützt werden.
- Antrags- oder Registrierungsnummer eintragen.
- In den Notizen gebe ich meist den Link zur Markenanmeldung beim DPMA oder OHIM mit an.
Je nach Auftragsvolumen des Teams für Markenbeschwerde, wird die Anfrage innerhalb von 1 Tag bis 10 Tage (so unsere Erfahrung) bearbeitet. Mit der Bestätigung verschwinden alle Anzeigen der Mitbewerber.
Zum Schluss noch mal eine Zusammenfassung der Voraussetzungen, die man für eine Markenanmeldung bei Google braucht:
Ich kenne Fälle, dass es dennoch möglich ist über „Drittländer“ Anzeigen für das Keyword zu buchen. So kann z.B. aus Korea das Keyword dann noch immer für Deutschland gebucht werden.
Kann das sein oder will man mir hier nen Bären aufbinden?
Man unterscheidet immer zwischen Land und Sprache bei Google Adwords. Je nach Eintragung der Marke, kann ich meine Marke bei Google für bestimmte Länder schützen lassen. Als Bsp.: Meine Marke ist im Land Deutschland für alle Sprachen geschützt. Keiner kann mit der Kampagnen Einstellung auf den Ort Deutschland, Anzeigen auf meine Marke buchen.
Für das Land Korea können auch andere auf die Marke buchen (Marke ist ja nur in Deutschland geschützt). Hier ist es auch möglich die Sprache „Deutsch“ zu wählen. So können die Mitbewerber alle Deutschen in Korea mit einer Anzeige auf dieser Marke erreichen.
Von wo aus man die Anzeige schaltet spielt keine Rolle. Kommt immer auf die Kampagnen Einstellungen bei Adwords an.
Hoffe ich konnte es einigermaßen verständliche erklären 🙂
Sehr schöner Post!
Noch zwei Anmerkungen dazu:
1)
Als großer Konzern sollte man nicht vergessen, dass man sicherlich einige Business Partner weltweit hat, die AdWords Werbung legitim über die Marke schalten.
Ich habe erlebt, dass aus der Zentrale in den USA freitags der Markenschutz weltweit aktiviert wurde (ohne dies zu kommunizieren). Am Montag war in den USA Feiertag und die Partner sind weltweit im Dreieck gesprungen, weil ihre Anzeigen deaktiviert worden waren. Da war dann Kommunikation und Klärungsbedarf angesagt.
2)
Bei Marken aus mehreren Worten sollten auch alle Kombinationen eingetragen werden, damit diese gesperrt werden, sonst können andere immer noch Schindluder treiben:
http://www.sem-stammtisch-frankfurt.de/201003/blackhat-sem-und-google-markenschutz/
Ja da hast du Recht.
Will man alle Kombinationen bei Google Adwords schützen, dann müssten die aber auch als Marke eingetragen sein. Wenn nicht, ist es auch bei Adwords nicht möglich. Das war zumindest meine jüngste Erfahrung zu dem Thema.
Meiner Meinung nach nimmt der Markenschutz bei Google AdWords immer mehr Überhand. Wenn so allgemeine Begriffe wie „Entdecker“ nicht mehr in Anzeigen verwendet werden darf, so frage ich mich, wohin das wohl langfristig führen wird?
http://www.crealytics.de/blog/2010/03/31/quo-vadis-adwords-markenschutz-ameyer/
Ja stimmt, aber da ist wohl eher beim DPMA anzusetzen als bei Google. Google schützt ja nur was als Marke eingetragen ist. Ich finde gut, dass sie die Möglichkeit geben, mit einem Ausnahmeantrag (über den Editor) dennoch die Anzeigen anzeigen zu lassen, wenn sie nichts mit der Marke zu tun haben.
Auch lohnt es sich manchmal per Mail mit Google in Verbindung zu setzen und darüber zu reden.
Ich finde es schade, dass wertvolle, sinnvolle und themenrelevante Kommentare hier nachträglich auf nofollow gesetzt werden. 🙁 Dann braucht es das NoFollow Free Plugin auch nicht.
Hallo Birger,
das ist keine Absicht. Wir haben ja nicht umsonst das NoFollow Free Plugin installiert. Offenbar funktioniert dieses aber nicht mehr. War uns noch nicht aufgefallen. Wir schauen uns das mal an und ändern das. Dann gibt’s auch wieder dofollow 🙂
Viele Grüße
Patrick
Hallo Birger,
haben das NoFollowFree-Plugin gegen DoFollow ausgetauscht. Klappt jetzt wieder. Danke nochmal für den Hinweis.
LG
Jasmin
Hallo Patrick & Jasmin,
vielen Dank für die schnelle Antwort und die vorbildliche Reaktion. Viele Grüße und schöne Ostern! 🙂
Dir auch frohe Ostern!
RT @kolja: Voraussetzungen & Tipps zur Markenanmeldung bei Google http://redir.ec/KMzz (via @projecter)
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RT @projecter: Voraussetzungen & Tipps zur Markenanmeldung bei #Google .. http://bit.ly/c0RHJu
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Online Marketing Agentur (Projecter GmbH) » Markenanmeldung bei Google: Bei Google auf fremde Marken zu bieten ist… http://bit.ly/bUbB6d
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