Markenrechtliche Beschwerden bei Google

Am Montag, den 24. Juli 2023, aktualisiert Google weltweit seine Markenrichtlinie – wir haben euch davon schon kurz in unserer Auslese berichtet. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch markenrechtliche Beschwerden akzeptiert, die sich gegen bestimmte Werbetreibende oder Anzeigen richten. Was das für Werbetreibende bedeutet, erfahrt ihr in diesem Blogbeitrag. Aber beginnen wir erstmal von vorne:

Wenn Konkurrent*innen die eigene Marke in ihren Anzeigentexten verwenden, kann das nicht nur ärgerlich, sondern im schlimmsten Fall auch geschäftsschädigend sein. Machtlos ist man dagegen zum Glück nicht. Das Mittel der Wahl ist eine Markenrechtliche Beschwerde bei Google Ads. Der Name ist etwas irreführend, denn statt einer bloßen Beschwerde kann damit die eigene Marke auch zukünftig vor der Verwendung durch bestimmte Wettbewerber geschützt werden.

Wie läuft so eine Beschwerde ab und wer ist dazu berechtigt?

Um eine markenrechtliche Beschwerde bei Google Ads einreichen zu können, muss die betreffende Marke beim DPMA bzw. EUIPO als Wortmarke angemeldet sein. Dafür sind ein Antrag und die Überweisung einer Anmeldegebühr erforderlich (zum EUIPO-Formular und zum DPMA-Formular). Zur Einreichung der Beschwerde sind der/die Markeninhaber*in, sowie andere durch diesen autorisierte Personen berechtigt.

Im nächsten Schritt wird das Online-Formular zur Markenrechtlichen Beschwerde ausgefüllt. Da Markenrechte gebietsabhängig sind, wird die Verwendung der Marke nur in den Regionen untersucht, in denen man auch die Rechte an der Marke besitzt.

Weiterhin konnte bis vor kurzen der Geltungsbereich der Beschwerde festgelegt werden. So konnten nach der Beschwerde entweder die Anzeigen aller oder nur bestimmter Werbetreibenden auf die Verwendung der Marke untersucht werden. Mit der Aktualisierung der Markenrichtlinie ist das nicht mehr der Fall. Google prüft zukünftig nur noch markenrechtliche Beschwerden, die sich gegen bestimmte Werbetreibende oder Anzeigen richten.

Ihr habt Fragen zum Thema Google Ads? Wir helfen euch gerne!

Allgemeine Beschwerden, die sich gegen alle Werbetreibenden der Branche richten, werden nicht mehr akzeptiert. Infolgedessen ist es nicht mehr möglich, branchenweit sämtliche Wettbewerber an der Verwendung der eigenen Marke zu hindern.

Für Werbetreibende ist das aber durchaus von Vorteil. Laut Google soll die Aktualisierung der Richtlinie nämlich zu einer schnelleren Bearbeitung der Beschwerden führen. Außerdem soll dadurch mehr Klarheit und Transparenz geschaffen werden. Denn die branchenweite Sperrung von markenrechtlich geschützten Begriffen führte für Werbetreibende zu großen Problemen. Diese Erfahrung haben auch wir schon machen müssen. Beispielsweise konnten wir bei einem unserer Kunden, der das Segment „Gartengeräte“ bedient, das Adjektiv leiser zur Beschreibung von Kettensägen nicht verwenden. Die Schuhmarke Leiser hatte vermutlich einen markenrechtlichen Verstoß bei einer anderen Anzeige gemeldet.

Man selbst ist von der Prüfung natürlich ausgenommen. Dasselbe gilt für autorisierte Werbetreibende. Die Autorisierung zur Verwendung der eigenen Marke kann direkt im Beschwerdeformular, oder auch in einem separaten Formular vorgenommen werden abzuwarten. Mehr Infos bietet Google hier.

Tipps für die Autorisierung

  1. Autorisierungen sind beschränkt auf Google-Ads-Konten. Deshalb muss die Kontonummer jedes Werbetreibenden angegeben werden, der autorisiert werden soll.
  2. Google akzeptiert keine bedingten Autorisierungen mit Ablaufdatum, Gebietsbeschränkungen, o. Ä.
  3. Autorisierungen können jederzeit widerrufen werden.

Ob die Autorisierung mit der aktualisierten Markenrichtlinie weiterhin notwendig ist, bleibt abzuwarten.

Und was sind die Auswirkungen der Beschwerde?

Nachdem die Beschwerde von Google überprüft und anerkannt wurde, dürfen die erwähnten Wettbewerber in ihren Anzeigen keinen Bezug mehr auf die Marke nehmen. Das gilt für Textanzeigen im Such- und Displaynetzwerk. Die betreffenden Anzeigen werden von Google abgelehnt und verschwinden.

Autorisierte Werbetreibende hingegen dürfen die Marke weiterhin im Anzeigentext verwenden. Die Verwendung von Marken als Keywords wird allerdings weder untersucht noch eingeschränkt. Bei begründeten Beschwerden in der EU und EFTA führt Google jedoch eine begrenzte Prüfung durch. Ziel ist es herauszufinden, ob die Kombination von Keywords und Anzeigen „irreführend im Hinblick auf die Herkunft der beworbenen Waren oder Dienstleistungen ist“. Wenn das laut Google der Fall ist, werden die betreffenden Anzeigen abgelehnt. Genaueres dazu verrät Google hier.

Kann meine Marke unter Umständen trotzdem in Anzeigentexten verwendet werden?

Reseller und Informationswebsites dürfen markenrechtlich geschützte Begriffe unter bestimmten Voraussetzungen im Anzeigentext verwenden. Mehr dazu hier.

Weiterhin ist die Verwendung der Marke erlaubt, wenn der Begriff nicht in Bezug zur Marke steht. So kann eine Anzeige bspw. den geschützten Begriff Mars enthalten, wenn es dabei um den Planeten und nicht um die Schokoriegelmarke geht. Außerdem können Marken in Anzeigen zu Waren und Dienstleistungen verwendet werden, die nicht der Marke entsprechen.

Greifbar wird das Konzept anhand eines Beispiels: Die Wortmarke „Sheldon Cooper“ ist unter anderem markenrechtlich vor der Verwendung auf T-Shirts, Schals und Bechern geschützt. Eine Verwendung des Begriffs im Kontext von Putzmitteln bspw. wäre also zulässig.

Unser Fazit

Mithilfe der markenrechtlichen Beschwerde kann mit vergleichsweise geringem Aufwand die eigene Marke vor der unsachgemäßen Verwendung durch Wettbewerber geschützt werden. Diese Möglichkeit sollte man sich als Markeninhaber*in nicht entgehen lassen.

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Pixelaffe
Pixelaffe
vor 14 Jahren

Ich kenne Fälle, dass es dennoch möglich ist über „Drittländer“ Anzeigen für das Keyword zu buchen. So kann z.B. aus Korea das Keyword dann noch immer für Deutschland gebucht werden.
Kann das sein oder will man mir hier nen Bären aufbinden?

Stefanie
Stefanie
vor 14 Jahren

Man unterscheidet immer zwischen Land und Sprache bei Google Adwords. Je nach Eintragung der Marke, kann ich meine Marke bei Google für bestimmte Länder schützen lassen. Als Bsp.: Meine Marke ist im Land Deutschland für alle Sprachen geschützt. Keiner kann mit der Kampagnen Einstellung auf den Ort Deutschland, Anzeigen auf meine Marke buchen.
Für das Land Korea können auch andere auf die Marke buchen (Marke ist ja nur in Deutschland geschützt). Hier ist es auch möglich die Sprache „Deutsch“ zu wählen. So können die Mitbewerber alle Deutschen in Korea mit einer Anzeige auf dieser Marke erreichen.
Von wo aus man die Anzeige schaltet spielt keine Rolle. Kommt immer auf die Kampagnen Einstellungen bei Adwords an.
Hoffe ich konnte es einigermaßen verständliche erklären 🙂

Birger
Birger
vor 14 Jahren

Sehr schöner Post!
Noch zwei Anmerkungen dazu:
1)
Als großer Konzern sollte man nicht vergessen, dass man sicherlich einige Business Partner weltweit hat, die AdWords Werbung legitim über die Marke schalten.
Ich habe erlebt, dass aus der Zentrale in den USA freitags der Markenschutz weltweit aktiviert wurde (ohne dies zu kommunizieren). Am Montag war in den USA Feiertag und die Partner sind weltweit im Dreieck gesprungen, weil ihre Anzeigen deaktiviert worden waren. Da war dann Kommunikation und Klärungsbedarf angesagt.
2)
Bei Marken aus mehreren Worten sollten auch alle Kombinationen eingetragen werden, damit diese gesperrt werden, sonst können andere immer noch Schindluder treiben:
http://www.sem-stammtisch-frankfurt.de/201003/blackhat-sem-und-google-markenschutz/

Stefanie
Stefanie
vor 14 Jahren

Ja da hast du Recht.
Will man alle Kombinationen bei Google Adwords schützen, dann müssten die aber auch als Marke eingetragen sein. Wenn nicht, ist es auch bei Adwords nicht möglich. Das war zumindest meine jüngste Erfahrung zu dem Thema.

Andreas
Andreas
vor 14 Jahren

Meiner Meinung nach nimmt der Markenschutz bei Google AdWords immer mehr Überhand. Wenn so allgemeine Begriffe wie „Entdecker“ nicht mehr in Anzeigen verwendet werden darf, so frage ich mich, wohin das wohl langfristig führen wird?
http://www.crealytics.de/blog/2010/03/31/quo-vadis-adwords-markenschutz-ameyer/

Stefanie
Stefanie
vor 14 Jahren

Ja stimmt, aber da ist wohl eher beim DPMA anzusetzen als bei Google. Google schützt ja nur was als Marke eingetragen ist. Ich finde gut, dass sie die Möglichkeit geben, mit einem Ausnahmeantrag (über den Editor) dennoch die Anzeigen anzeigen zu lassen, wenn sie nichts mit der Marke zu tun haben.
Auch lohnt es sich manchmal per Mail mit Google in Verbindung zu setzen und darüber zu reden.

Birger
Birger
vor 14 Jahren

Ich finde es schade, dass wertvolle, sinnvolle und themenrelevante Kommentare hier nachträglich auf nofollow gesetzt werden. 🙁 Dann braucht es das NoFollow Free Plugin auch nicht.

Patrick
Patrick
vor 14 Jahren

Hallo Birger,
das ist keine Absicht. Wir haben ja nicht umsonst das NoFollow Free Plugin installiert. Offenbar funktioniert dieses aber nicht mehr. War uns noch nicht aufgefallen. Wir schauen uns das mal an und ändern das. Dann gibt’s auch wieder dofollow 🙂
Viele Grüße
Patrick

Jasmin
Jasmin
vor 14 Jahren

Hallo Birger,
haben das NoFollowFree-Plugin gegen DoFollow ausgetauscht. Klappt jetzt wieder. Danke nochmal für den Hinweis.
LG
Jasmin

Birger
Birger
vor 14 Jahren

Hallo Patrick & Jasmin,
vielen Dank für die schnelle Antwort und die vorbildliche Reaktion. Viele Grüße und schöne Ostern! 🙂

Jasmin
Jasmin
vor 14 Jahren

Dir auch frohe Ostern!

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Florian Schiffer
vor 14 Jahren

RT @kolja: Voraussetzungen & Tipps zur Markenanmeldung bei Google http://redir.ec/KMzz (via @projecter)

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Kolja Hebenstreit
vor 14 Jahren

Voraussetzungen & Tipps zur Markenanmeldung bei Google http://redir.ec/KMzz (via @projecter)

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✔ Kai Wenzel
vor 14 Jahren

RT @projecter: Voraussetzungen & Tipps zur Markenanmeldung bei #Google .. http://bit.ly/c0RHJu

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InsideAdWordsDE
vor 14 Jahren

Voraussetzungen & Tipps zur Markenanmeldung bei #Google http://redir.ec/KMzz JS von @projecter – auch die Kommentare lesen, sind sehr gut

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Andre Alpar
vor 14 Jahren

RT @projecter: Voraussetzungen & Tipps zur Markenanmeldung bei #Google http://redir.ec/KMzz JS

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DC Storm Germany
vor 14 Jahren

RT @projecter: Voraussetzungen & Tipps zur Markenanmeldung bei #Google http://redir.ec/KMzz JS

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leipzigblogs.de
vor 14 Jahren

Online Marketing Agentur (Projecter GmbH) » Markenanmeldung bei Google: Bei Google auf fremde Marken zu bieten ist… http://bit.ly/bUbB6d

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eisy
vor 14 Jahren

Voraussetzungen & Tipps zur Markenanmeldung bei #Google http://redir.ec/KMzz im Weblog von @projecter

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projecter
vor 14 Jahren

Voraussetzungen & Tipps zur Markenanmeldung bei #Google http://redir.ec/KMzz JS

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Markenschutz bei Google Adwords | Online Marketing Agentur (Projecter GmbH)
vor 13 Jahren

[…] in der Anzeige bewerben? Die Lockerung des Markenschutzes betrifft lediglich die Keywords. Ist eine Marke bei Google geschützt, können zwar ab September Anzeigen auf das Suchwort geschalten werden. Die […]