AGB für Partnerprogramme

Brauchen Merchants AGB für Partnerprogramme? Durch den Beitritt zu einem Affiliate-Netzwerk stimmen Merchants und Affiliates zwar schon den Netzwerk-AGB zu, aber reichen diese aus um die Beziehung zwischen Merchant und Affiliate klar zu regeln?
In unserem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Awin AGB, um zu prüfen, welche Regelungen dort zwischen Merchant und Affiliate festgehalten werden und stellen eine Checkliste mit Themen bereit, die aus unserer Sicht in Partnerprogramm AGB-Richtlinien ergänzt werden sollten.
An dieser Stelle sei vermerkt, dass mit Advertiser AGB und Programmbedingungen das Gleiche gemeint ist. Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung zählt weniger die äußere Form, sondern die Qualität der Inhalte. Es empfiehlt sich hier etwas Zeit und Geld zu investieren um allen etwaigen Konfliktpotentialen vorzugreifen. Die gewünschten Leistungen sowie Restriktionen und Verbote sollten unbedingt festgehalten werden.

Was also wird durch die Netzwerk AGB bereits abgedeckt?

Die Netzwerk AGB definieren vorrangig die Rechtsbeziehung zwischen Affiliate und Netzwerk. Die Beziehungen zwischen Affiliate und Merchant wird dadurch nicht zwangsläufig geregelt.
Um die Zusammenarbeit der Parteien Merchant und Affiliate möglichst reibungslos zu regeln, ist es also ratsam, für das Partnerprogramm zusätzliche AGB Bedingungen zu formulieren.
Aber schauen wir uns zunächst einmal an, was in den Awin AGB diesbezüglich festgehalten wird. 

Die Awin AGB

( https://www.awin.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen/publisher-terms-and-conditions-2018)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher richten sich, wie der Name schon sagt, an die Publisher. Darin werden diverse Themenfelder der Zusammenarbeit zwischen Publisher und Netzwerk, sowie Pflichten gegenüber dem Advertiser festgelegt. So wird zum Beispiel bezüglich der Vermarktung bereits festgehalten, dass der Advertiser das Recht hat, seine Programmbedingungen jederzeit zu ändern. Der Publisher ist selbst dafür verantwortlich, sich über die Programmbedingungen des Partnerprogramms zu informieren. Der Advertiser kann zudem verlangen, dass ein Publisher die Vermarktung einstellt.
Es wird weiterhin festgehalten, dass der Advertiser das Recht hat Sales/ Leads nach eigenem Ermessen freizugeben oder abzulehnen. Auch die Provisionen können vom Advertiser jederzeit angepasst werden. Awin trägt Sorge, dass Kürzungen idealerweise sieben Tage vorher dem Publisher bekannt gegeben werden. Auch hier kann der Advertiser in seien Programmbedingungen bzw. AGB genauere Regelungen zur Auszahlung von Provisionen und Boni festlegen. Im Fall einer irrtümlichen Auszahlung ist der Publsiher dazu verpflichtet, die Beträge unverzüglich zurückzuzahlen. Auch die Verpflichtung zur Gewährleistung
Wichtig ist auch der Hinweis an die Publisher, dass sie dazu verpflichtet sind Werbematerialien korrekt und wahrheitsgetreu einzubinden und deren Aktualität zu gewährleisten.
Beim Studieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher von Awin fällt auf, dass viele Themen nur oberflächlich angeschnitten und vielfach Verweise auf die ggf. vom Advertiser formulierten Programmbedingungen gesetzt werden.
Es empfiehlt sich also in jedem Falle, AGB für das Partnerprogramm zu hinterlegen. Hier sollten Rechte und Pflichten beider Parteien noch einmal klar definiert und aufgelistet werden. Wie zum Beispiel:
„Was sind die Kampagnenziele, nach welchen Zahlen wird abgerechnet, welches Abrechnungsmodell wird zu Grunde gelegt und was sind die Konsequenzen, wenn etwas schiefläuft.“ (Peter Hense) (https://www.projecter.de/blog/affiliate-marketing/studie-interview-agb-fuer-partnerprogramme.html)
Neben den Netzwerk AGB stellt Awin auch noch einen Regelkatolog auf, der den fairen Umgang untereinander skizziert – der Code of Conduct.

Code of Conduct – be fair to each other

Der Code of Conduct gilt für alle Publisher im Awin Netzwerk, die für Merchants tätig sind. Hier werden Empfehlungen und Richtlinien festgehalten, die das Vertrauen der Netzwerknutzer untereinander stärken sollen und sicherstellen, dass Advertiser und Publisher einen fairen Umgang miteinander pflegen.
Im Code of Conduct wird der Publisher zum Beispiel daran erinnert, keine Spam Aktivitäten auszuüben, den Endverbraucher nicht in die Irre zu führen und keinen Missbrauch mit den vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemitteln und Trackinglinks zu betreiben. Auch die Angabe einer Geschäfts- bzw. Wohnadresse des Publisher ist für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Advertiser und Publisher sehr wichtig.
Wer sich an die Richtlinien hält bildet eine gute Basis für eine gute Zusammenarbeit.
Aber auch in dem vorliegenden Kodex werden keine detaillierteren Rechte und Pflichten der beiden Parteien, Advertiser und Publisher, niedergeschrieben. Will man Unklarheiten vorbeugen bleibt nur der Weg für das eigene Partnerprogramm AGB aufzusetzen.
Wir haben basierend auf unseren Erfahrungen eine Checkliste mit Themen aufgestellt, die in den AGB bzw. Programmbedingungen definiert werden können.

Die Checkliste – diese Themen solltest du in deine Programm AGB aufnehmen

Partner Webseite:

Regelung des Umgangs mit Werbematerialien und Produktdaten definieren

Produktdatenfeeds

Werbetexte/ Textlinks

Darlegung der Berechnungsgrundlage von Provisionen

Umgang mit Nachbuchung festlegen

Voraussetzung der Vergütungsausschüttung unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien detailliert festhalten

Mögliche Einschränkungen bei der Zulassung bestimmter Partnermodelle definieren

Will man den Newlsetter-Versand ohne Absprache erlauben?
Welche Templates dürfen verwendet werden?
Ist Double Opt-In notwendig?
Bedürfen Stand-Alone Newsletter eine Absprache mit dem Advertiser?

Ggf. Einschränkungen festlegen z.B. Beschränkung auf Weiterempfehlungsprovision

Wie viel Traffic wird für Retargeting Partner freigegeben?
Frequency Capping?
Verpflichtung der Partner des Retargeting/Remarketing Netzwerkes sich an Teilnahmebedingungen des Programms zu halten –
Wer trägt Verantwortung für Verstöße der Netzwerk-Publisher?
Muss der Sub-Publsiher Refferer übergeben um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten?

Welche Maßnahmen sind ggf. zugelassen: Direktverbindung, Marke in Display/Anzeigentext, BrandBidding, Verwendung von Falschschreibweisen der Marke, Marke in Verbindung mit Keywords wie Coupon, Gutschein, etc.
Muss eine Negativbuchung des Marken-Keywords vorgenommen werden?

Insofern es eine Provisionsstaffel gibt, gilt diese auch für Meta-Netzwerke?
Verpflichtung der Partner des Meta-Netzwerkes sich an Teilnahmebedingungen des Programms zu halten –
Wer trägt Verantwortung für Verstöße der Netzwerk-Publisher?
Muss der Sub-Publuser Referrer übergeben um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten?

Verpflichtung des Publishers zur vollständigen und aktuellen Übernahmen der bereitgestellten Daten festhalten
Dürfen ausschließlich die im Partnerprogramm bereitgestellten Gutscheine verwendet werden? Dürfen abgelaufene Codes auf der Affiliate Seite dargestellt werden?
Wie wird mit Preisfehlern oder falsch konfigurierte Gutscheincodes umgegangen?
Gibt es exklusive Gutscheine für Partner?
Werden Geschenkgutscheine ausgeschlossen?
Gelten gesonderte SEA Richtlinien für Gutscheinpartner?

Dürfen Partner das Programm auf Portalen einbinden, die sich nicht explizit zum Partnerprogramm angemeldet haben?
Muss der Partner die Möglichkeit der Whitelabel Einbindungen mit dem Programmbetreiber absprechen?
Muss der Partner Aufschluss über die Traffic Herkunft geben?

Einhaltung von Datenschutzrichtlinien
Missbrauch vermeiden
Welche Bedingungen müssen eingehalten werden?

Ist es den Publishern erlaubt Maßnahmen zum höheren Ranking für Suchbegriffe die Marke betreffend zu erreichen?
Darf der Publisher anstreben höher als der Advertiser zu ranken?
Gelten die aufgestellten Regelungen auch für falsch Fehlschreibweisen?

Welche technischen Besonderheiten müssen Beachtung finden

Zusätzlich ist es empfehlenswert, Klauseln einzubauen, die folgende Punkte regeln:

Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Außerdem muss je nach Strategie des Partnerprogramms und den gewünschten Zielen abgewägt werden, welche Punkte sinnvoll sind. Es ist in jedem Falle ratsam sich juristischen Beistand für die Erstellung von AGB zu holen, um auf der sicheren Seite zu stehen.
Habt ihr bereits eure Programmbedingungen genauer definiert? Und wenn ja, habt ihr noch Punkte berücksichtigt, die in unserer Checkliste noch fehlen?

Tags:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments
trackback
Affiliate Auslese Januar 2019 - Projecter GmbH
vor 5 Jahren

[…] Publisher und Netzwerk sowie Netzwerk und Merchant nicht unbedingt ausreichend sind, hat Julia im Blogartikel genauer unter die Lupe genommen. Mit dabei: Eine Checkliste mit wichtigen Themen, die in AGBs […]

trackback
Affiliate Auslese Februar 2019 - Projecter GmbH
vor 5 Jahren

[…] unseren bestehenden Artikel aufgebohrt und mit aktuellen Informationen ergänzt: Der Artikel AGB für Partnerprogramme betrachtet, gegen welche Betrugsfälle die Netzwerk-AGB bereits absichern und welche Fälle […]